Forderung der Kinderbetreuung – Nachmittagsbetreuung und die Argumente unserer Gemeindeführung!
Info aus unserer letzten GR Sitzung vom Juli 2010
In der Volksschule hat eine Bedarfserhebung für die Errichtung eines Mittagstisches bzw. einer Nachmittagsbetreuung stattgefunden. Nach dem Schulorganisationsgesetz muss eine Mindestanzahl von sieben Kindern pro Tag gegeben sein, die die Einrichtung in Anspruch nehmen. Des Weiteren ist festgelegt, dass die Kinder, die den Mittagstisch nützen, frühestens um 16.00 Uhr die Nachmittagsbetreuung verlassen dürfen. Bei der Befragung wurde die Mindestanzahl nicht erreicht, deshalb wird der Mittagstisch bzw. die Nachmittagsbetreuung für das kommende Schuljahr nicht eingerichtet GR. Lemmerer empfindet das Schreiben, das für die konkrete Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung ausgegeben wurde, als eher abwerbend.